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SWI 1, Jänner 1999, Seite 39

Engineering bei Großanlageprojekten im Ausland

Gerald Toifl

Die steuerliche Behandlung von Großanlageprojekten im Ausland führt in der Praxis oft zu Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten sind oft darauf zurückzuführen, daß in den Verträgen der Begriff „Engineering" für unterschiedliche technische Teilleistungen, die als Bestandteil der Anlageerrichtung vom Auftraggeber erbracht werden müssen, verwendet wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit diese Engineeringleistungen als Know-how-Überlassungen und damit als Lizenzen im DBA-rechtlichen Sinn angesehen werden müssen und inwieweit darunter gewerbliche technische Dienstleistungen zu verstehen sind, die bei Fehlen einer Betriebstätte im Ausland zu keiner Besteuerungsberechtigung des Quellenstaates führen. Dubberke (IStR 1998, 662 ff.) stellt die Kriterien dar, nach denen eine solche Abgrenzung vorgenommen werden muß. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß die meisten als Engineering bezeichneten Teilleistungen nicht unter die DBA-rechtliche Verteilungsnorm für Lizenzen subsumiert werden können. Er empfiehlt jedoch für die Praxis, den Lieferumfang des Engineerings im Vertrag nach Umfang und Inhalt so genau wie möglich zu umschreiben, um Qualifikationskonflikte und daraus resu...

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