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SWI 1, Jänner 1999, Seite 2

Inländische Bankkonten ausländischer Kapitalgesellschaften

Beschränkt Steuerpflichtige, die Zinsen aus inländischen Bankeinlagen oder aus Forderungswertpapieren beziehen, unterliegen hiemit gemäß § 98 EStG keiner inländischen Einkommensbesteuerung. Unter welchen Voraussetzungen die inländische Bank den von Zinserträgen vorzunehmenden Kapitalertragsteuerabzug bei ausländischen Anlegern unterlassen kann, ist in Abschnitt 6 des Kapitalertragsteuererlasses AÖFV Nr. 158/1993 nur in bezug auf beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen geregelt.

Haben ausländische Kapitalgesellschaften Konten bei inländischen Banken eröffnet, ist die inländische Bank zwar ebenfalls berechtigt, den Kapitalertragsteuerabzug zu unterlassen, dies allerdings ohne Haftungsrisiko nur, wenn sie in der Lage ist, die Nichtsteuerbarkeit der betreffenden Zinsen nachzuweisen bzw. ausreichend glaubhaft zu machen.

Für die vorsorgende Beweissicherung wird insbesondere auf folgendes Bedacht zu nehmen sein:

1. Wie bei natürlichen Personen ist Name (Firmenname) und Adresse der Kapitalgesellschaft schriftlich festzuhalten.

2. Es muß sich um Zinseneinkünfte handeln, die in Anwendung der österreichischen Zurechnungskriterien der ausländischen Kapitalgesellschaft oder einer anderen beschränkt ...

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