Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 1, Jänner 1999, Seite 39

Doppelbesteuerungsabkommen und EG-Recht

Gerald Toifl

Der EuGH hat am in der Rs. C-336/98, Gilly, ausgesprochen, daß Art. 48 EGV dahin auszulegen ist, daß er der Anwendung von Bestimmungen im DBA Deutschland-Frankreich nicht entgegensteht, die eine unterschiedliche Besteuerung zum einen für Grenzgänger vorsehen, je nachdem, ob sie im privaten oder im öffentlichen Sektor beschäftigt sind, und zum anderen für im öffentlichen Sektor Beschäftigte je nachdem, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen und wie lange ihr Aufenthalt im anderen Vertragsstaat dauert (vgl. Haunold/Tumpel/Widhalm, SWI 7/1998). In der Literatur ist nun eine Diskussion entflammt, welche Bedeutung diesem Urteil für die Anwendung der EG-rechtlichen Grundfreiheiten auf DBA zukommt. Nach Lehner (IStR 1998, 342; Bulletin 1998, 335) scheint nach diesem Urteil einer aus den EG-rechtlichen Grundfreiheiten abgeleiteten Verpflichtung zur Meistbegünstigung der Boden entzogen. Dem muß jedoch entgegengehalten werden, daß es in diesem Verfahren nicht um einen Meistbegünstigungsfall ging, sondern Frau Gilly sich aussuchen wollte, ob sie in Deutschland oder in Frankreich besteuert wird. Es ist daher auch jenen Stimmen in der Literatur zuzustimmen, die aus der Rs. Gilly nicht den Schluß ziehen, daß...

Daten werden geladen...