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Besteuerung inländischer Veräußerungsgewinne ausländischer Kapitalgesellschaften
Nach dem Sachverhalt erwarb eine niederländische Kapitalgesellschaft im Jahr 1992 ein in Deutschland gelegenes Grundstück. Das Grundstück diente in der Folge der Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte der Kapitalgesellschaft, die in Deutschland als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterlagen. Mit trat die gesetzliche Fiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. f dEStG in Kraft, wonach die Inlandstätigkeit der ausländischen Kapitalgesellschaft ex lege als gewerblich eingestuft wurde, um insoweit eine Gleichstellung ausländischer mit inländischen Kapitalgesellschaften herbeizuführen. Die spätere Veräußerung des Grundstücks im Jahr 1994 führte daher zu einem gewerblichen Veräußerungsgewinn, der auch nach Ablauf der (in Deutschland für Grundstücke nur zweijährigen) Spekulationsfrist dem Grunde nach unbestritten steuerpflichtig war.
Umstritten war allerdings vor dem Finanzgericht die Höhe des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns: Die ausländische Kapitalgesellschaft wollte hier aus Anlaß des ex lege erfolgenden Eintritts in die gewerbliche Sphäre eine Neubewertung des Grundstücks mit dessen Teilwert zum vornehmen, sodaß ein späterer Veräußerun...