Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 1, Jänner 1999, Seite 35

Personalentsendung aus Deutschland nach Österreich

(BMF) – Wird von einer deutschen Bank-AG ein Mitarbeiter ab für ein Jahr nach Österreich zu einer konzernzugehörigen Bank entsandt, dann ist für die Frage, ob für die Monate November und Dezember 1998 in Österreich Lohnsteuerpflicht eintritt, entscheidend, ob die österreichische Gesellschaft als steuerlicher Arbeitgeber zu werten ist. Über die diesbezüglich anzustellenden Überlegungen informiert der BMF-Erlaß AÖFV Nr. 70/1998. Der Umstand, daß die Mitarbeiterbezüge von der österreichischen Gesellschaft gezahlt werden, stellt ein Indiz für eine inländische Arbeitgebereigenschaft dar, mag hiefür auch eine fremdübliche Abgeltung durch die deutsche Gesellschaft erfolgen, weil der Mitarbeiter Arbeiten erledigt, die der deutschen Gesellschaft zugute kommen. Ist aber die österreichische Gesellschaft der steuerliche Arbeitgeber, dann wird durch die 183-Tage-Klausel des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland das österreichische Besteuerungsrecht an den Mitarbeiterbezügen im Jahr 1998 nicht eingeschränkt, da diese Klausel im gegebenen Zusammenhang nur wirksam werden hätte können, wenn ein deutscher Arbeitgeber einen seiner Mitarbeiter für einen 183 Tage im Kalenderjahr nicht übersteigenden Zeitraum ...

Daten werden geladen...