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Doppelbesteuerung eines Grenzgänger-Musiklehrers in Deutschland
Unterrichtet ein in Österreich selbständig tätiger Musiker im bayerischen Grenzraum in einer bayerischen Musikschule und wurde er bisher als Grenzgänger mit den deutschen Einkünften in Österreich der Besteuerung unterzogen, dann kann eine Doppelbesteuerung, die dadurch eintritt, daß ein deutsches Finanzamt diese Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit wertet und wegen Ablaufes der Rechtsmittelfrist nicht mehr zu einer anderweitigen Entscheidung bereit ist, nur mehr im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens beseitigt werden. Dieses Verfahren würde allerdings nur über Antrag des betroffenen Abgabepflichtigen eingeleitet werden.
Es erscheint nicht wahrscheinlich, daß Deutschland in diesem Verfahren seinen Besteuerungsanspruch aufrechterhalten kann. Denn selbst wenn die Einkünfte nach deutschem Recht richtig als solche aus selbständiger Arbeit eingestuft worden sein sollten, bedürfte es einer dem Musiklehrer zur Verfügung stehenden „ständigen Einrichtung" in Deutschland (Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland), um einen deutschen Besteuerungsanspruch entstehen zu lassen. Eine unterrichtende Tätigkeit gilt nach einer mit Deutschland abgestimmten DBA-Auslegung nicht als „Vortrag...