Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zuwendungen liechtensteinischer Familienstiftungen
Erhält ein in Österreich ansässiger kanadischer Staatsbürger Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran weder durch das österreichisch-liechtensteinische noch durch das österreichisch-kanadische Doppelbesteuerungsabkommen beschnitten.
Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die wiederkehrenden Bezüge i. S. d. § 29 EStG fallen, und zwar auch dann, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen. Das BMF hat es allerdings für denkmöglich gehalten, dass die Vermögensübertragung anlässlich der Auflösung der Stiftung als unentgeltliche Übertragung zu werten ist und daher keine Einkommensteuerpflicht auslöst ( SWK-Heft 27/1993, Seite A 456; siehe auch SWK-Heft 36/1995, Seite A 743 betr. liechtensteinische Familienstiftung). Nur eine außerhalb einer Einkunftsquelle zufließende Einmalzahlung einer ausländischen Stiftung ist in Österreich nicht steuerpflichtig ( SWK-Heft 3/1997, Seite S 56). (EAS 1873 v. )