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Ungarische Immobiliensteuer
(BMF) - Veräußert eine österreichische GmbH eines ihrer Grundstücke in Ungarn und erhebt Ungarn aus diesem Anlass eine 20%ige Immobiliensteuer, dann kann diese nicht in Österreich angerechnet werden; denn gemäß Artikel 6 i. V. m. Artikel 22 DBA-Ungarn ist der von der inländischen GmbH erzielte Veräußerungsgewinn in Österreich von der Besteuerung freizustellen. (EAS 1878 v. )