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EuGH: Zulässigkeit eines zweiten ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf erstattungsfähige Arzneimittel
Der EuGH führt in seinem Urteil aus, dass nach Art. 28 Abs. 2 lit. a der 6. MWSt-RL die Beibehaltung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die niedriger als der in Art. 12 Abs. 3 lit. a der 6. MWSt-RL vorgesehene Mindestsatz von 5% sind, mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen muss. Daraus folgt, dass die Einführung und die Beibehaltung eines Satzes von 2,1% für erstattungsfähige Arzneimittel bei gleichzeitiger Geltung eines Steuersatzes von 5,5% für nicht erstattungsfähige Arzneimittel nur dann zulässig sind, wenn sie nicht dem dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegenden Grundsatz der steuerlichen Neutralität entgegenstehen (vgl. Gregg, Slg. 1999, I-4947). Nach diesem Grundsatz ist es insbesondere unzulässig, gleichartige und deshalb miteinander im Wettbewerb stehende Waren hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln.
Der EuGH ist im vorliegenden Fall der Ansicht, dass erstattungsfähige und nicht erstattungsfähige Arzneimittel keine gleichartigen Erzeugnisse sind, die miteinander im Wettbewerb stehen. Die Aufnahme eines Arzneimittels in die Liste der erstattungsfähigen Arzneimittel erfolgt nach objektiven Kriterien und unter...