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SWI 8, August 2001, Seite 366

Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Gerald Toifl

Obwohl Geldwäsche und Steuerhinterziehung in den meisten Rechtsordnungen zwei verschiedene Straftatbestände darstellen, bestehen zwischen ihnen doch gewisse Gemeinsamkeiten. Spreutels/Grijseels (EC Tax Review 2001-1, 3 ff.) geben einen Überblick über diese Gemeinsamkeiten, die insbesondere aus den verwendeten Techniken resultieren (z. B. Einsatz von Steueroasen). Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die bisher insbesondere von der Europäischen Union bereits getroffenen Maßnahmen einen Schritt in die richtige Richtung darstellen. Zugleich empfehlen sie aber auch, diese Maßnahmen in Zukunft noch zu intensivieren, um sowohl Geldwäsche als auch Steuerhinterziehung wirksamer bekämpfen zu können.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
*) Mag. Gerald Toifl ist Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei in Wien sowie Lehrbeauftragter am Institut für österreichisches und Internationales Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.
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