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SWI 8, August 2001, Seite 331

Internationaler Kostenersatzvertrag bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen

Hat sich die österreichische Konzerntochtergesellschaft des XY US-Konzerns durch ein „Agreement to Reimburse Expenses of XY Employees Stock Option Plan" dazu verpflichtet, die Kosten aus der Teilnahme ihrer Mitarbeiter an einem konzerninternen Mitarbeitermodell zu übernehmen, dann wird dieser Aufwand nach Maßgabe des Artikels 9 des DBA-USA und in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht in Österreich gewinnmindernd zu berücksichtigen sein. Denn wenn ein österreichischer Arbeitgeber sich dafür entscheidet, dass die Gehaltsbezüge seiner ausschließlich für ihn tätigen Mitarbeiter durch Leistungen eines Dritten (hier: durch Erfüllung von Verpflichtungen aus der Einräumung von Aktienoptionsrechten durch die US-Konzerngesellschaft) aufgebessert werden, dann entspricht es dem Fremdverhaltensgrundsatz, dass die dem Dritten erwachsenden Kosten (Differenz zwischen dem Aktien-Börsenkurs am Optionsausübungstag und dem seinerzeitigen Preis für die Erlangung des Optionsrechtes sowie die aliquoten allgemeinen Kosten wie z. B. Planerstellung und damit zusammenhängende Beratungsaufwendungen oder Bezug habende interne Verwaltungskosten) vom österreichischen Arbeitgeber ersetzt werden. Wie der ...

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