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Hinzurechnungsbesteuerung bei unüblich ausgestalteten Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen gerechtfertigt
In seinem Urteil vom , Rs. C-311/08, SGI, hatte sich der EuGH mit der Frage der Vereinbarkeit einer belgischen Hinzurechnungsbesteuerung anlässlich unüblich ausgestalteter Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen mit der Niederlassungsfreiheit zu beschäftigen. Die Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem die Société de Gestion Industrielle SA (im Folgenden: SGI), eine Gesellschaft belgischen Rechts, gegen den belgischen Staat klagt, weil die nationale Steuerverwaltung zum eigenen Gewinn von SGI die außergewöhnlichen oder unentgeltlichen Vorteile hinzugerechnet hat, die SGI in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Gesellschaften, die mit ihr verflochten sind, gewährt hat.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: SGI ist eine Holdinggesellschaft belgischen Rechts. Sie besitzt einen Anteil von 65 % am Kapital der Recydem SA (im Folgenden: Recydem), einer Gesellschaft französischen Rechts. Außerdem gehört sie dem Verwaltungsrat dieser Gesellschaft an. Zu den Aktionären von SGI zählt die Cobelpin SA (im Folgenden: Cobelpin), eine Gesellschaft luxemburgischen Rechts. Die Beteiligung von Cobelpin am Kapital der SGI beträgt 34 %. Zudem ist Cobelpin Verw...