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SWI 3, März 2010, Seite 144

Kurzzeitige Einzelbauaufträge aufgrund eines längerfristigen Basisvertrags

(BMF) – Übernimmt eine deutsche GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrags über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung der einzelnen Arbeiten in den einzelnen Ausbauphasen zu erfolgen, weil diese eine geografische und wirtschaftliche Einheit bilden (Z 18 zweiter Satz des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA).

Aufgrund der österreichisch-deutschen Verständigung vom bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197; EAS 112, 451, 2298, 3063); es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das deutsche Unternehmen unterliegt daher mit den erzielten Gewinnen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich, wenn die zusammengerechnete Arbeitszeit in den einzelnen Ausbauphasen die Frist von zwölf Monaten übersteigt. (EAS 3133 v. )

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