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VwGH zur widerrechtlichen Verwendung eines Pkw mit ausländischem Kennzeichen im Inland (NoVA)
Bei Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland wird bis zum Beweis des Gegenteils ein dauernder Standort des Kfz im Inland vermutet
Diese Standortvermutung gilt nicht nur für Fahrzeuge von Privatpersonen, sondern auch von Unternehmungen (hier: Einzelunternehmer)
Wird aber das Kfz weitaus überwiegend nicht in Österreich verwendet, so ist der Gegenbeweis erbracht
§ 82 Abs. 8 Satz 1 KFG ist lex specialis zu § 40 Abs. 1 KFG
X wohnt mit seiner Familie in Österreich und betreibt in einem rund 17 km entfernten Ort in Deutschland in Form eines Einzelunternehmens einen Dachdecker- und Spenglereibetrieb, in welchem seine Ehefrau, eine deutsche Staatsangehörige, angestellt ist. Die beiden pendeln täglich zwischen dem Wohnort und dem Betriebsstandort, wobei der überwiegende Teil der Fahrtstrecke in Deutschland liegt. Der gegenständliche Pkw ist im Betriebsvermögen des Unternehmens und wird für betriebliche Zwecke am Betriebsstandort und vorwiegend von seiner Ehefrau für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte verwendet. Die betrieblichen Fahrten werden, ebenso wie die privaten Fahrten der Ehefrau, welche ca. 1.000 km im Jahr betragen, alle in Deutschland durchgeführt. Die Jahreskilometerle...