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SWI 3, März 2010, Seite 98

Anrechnungsvortrag – Frage einer Ausgleichsmaßnahme nach § 48 BAO

Es ist einzuräumen, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger, der aus einem inländischen Gewerbebetrieb hohe Verluste erlitten hat und zur Bestreitung seines Lebensunterhalts in den Jahren 2007 bis 2009 als Grenzgänger eine zweijährige Beschäftigung bei einem schweizerischen Arbeitgeber aufgenommen hat, die in der Schweiz erhobene Quellensteuer in diesen Jahren in Österreich nicht zur Anrechnung bringen kann, weil aufgrund des Verlustausgleichs keine österreichische Einkommensteuer von den schweizerischen Bezügen erhoben wird, auf die eine Steueranrechnung vorgenommen werden könnte. Da die schweizerischen Einkünfte aber den Verlustvortrag kürzen, könnte in jenen Jahren, in denen die gewerblichen Einkünfte dadurch „vorzeitig“ eine österreichische Steuerpflicht auslösen, der Eintritt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung gesehen werden.

Ein Anrechnungsvortrag ist in der Vergangenheit allerdings nicht in Erwägung gezogen worden (EAS 2021, EAS 2591, 99/14/0012; , 2000/14/0172; , 2001/13/0017).

Im Erkenntnis vom , 2003/13/0064, hat der VwGH jedoch zu erkennen gegeben, dass er es nicht mehr ausschließt, dass es durch Gemeinschaftsrecht nötig sein könnte, einen Anr...

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