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Der Übergang der Steuerschuld in Polen
The Reverse Charge Mechanism in Poland
Martin Hummer and Szymon Lubina give an overview of the tax status until the end of 2009 and the changes as of January 1st, 2010 as regards the Polish reverse charge regulations.
Die Voraussetzungen ab
Die Voraussetzungen für einen Übergang der Steuerschuld sind für Dienstleistungen, (Art. 17 Abs. 1 Z 4 i. V. m. Art. 17 Abs. 3 des polnischen Umsatzsteuergesetzes [plUStG]), Katalogleistungen (Art. 17 Abs. 2 und 3 i. V. m. Art. 17 Abs. 1 Z 4 plUStG) und Werklieferungen (Art. 17 Abs. 1 Z 5 i. V. m. Abs. 5 Z 1 plUStG) ab gleich geregelt. Zu einem Übergang der Steuerschuld kommt es unter folgenden Voraussetzungen:
Das leistende Unternehmen hat
keinen Sitz in Polen und
keinen ständigen Ort der Tätigkeit in Polen.
Hat das leistende Unternehmen einen ständigen Ort der Tätigkeit in Polen, dann ist das Reverse-Charge-Verfahren auch dann ausgeschlossen, wenn dieser ständige Ort der Tätigkeit nicht an der Transaktion beteiligt ist.
Ist das leistende Unternehmen bloß umsatzsteuerlich in Polen registriert, so ist nach dem Wortlaut des Gesetzes ebenfalls eine Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren möglich. ...