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SWI 3, März 2010, Seite 142

Die deutsche Zinsschranke im internationalen Vergleich

Gerald Toifl

Die im Jahr 2008 in Deutschland eingeführten Regelungen zur Zinsschranke haben die Rahmenbedingungen für die Unternehmensfinanzierung grundlegend geändert. Die Vorschriften zur Zinsschranke haben an sich dieselbe Stoßrichtung wie die von ihnen abgelösten Regelungen über die Gesellschafterfremdfinanzierung, nämlich die Vermeidung übermäßiger Fremdfinanzierungen von Körperschaften. Mit der Zinsschranke wechselte der deutsche Gesetzgeber allerdings von der Betrachtung des Gesellschafterbezugs zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer zugunsten einer gewinnorientierten Beschränkung von Finanzierungsaufwendungen. Österreich kennt derzeit (noch) keine vergleichbaren Bestimmungen. Lenz (DB 2010, 18 ff.) zeigt jedoch auf, dass die USA, Italien und Frankreich, aber auch die Niederlande und Schweden ähnliche Regelungen wie Deutschland aufweisen. Unter Bezugnahme auf diese Regelungen macht Lenz auch Vorschläge für eine Neuregelung der Frage des Abzugs von Finanzierungskosten in Deutschland.

Rubrik betreut von: Toifl
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