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OGH: Kollektivvertrag / Einstufung
•Ein Betriebselektriker, der die vierjährige Fachschule für Elektrotechnik und Leistungselektronik (ohne Matura) absolviert hat und umfangreiche Aufgaben im Bereich des Aufnahmeverfahrens und der Ausbildung von Lehrlingen sowie Lehr- und Prüfungstätigkeit wahrnimmt, ist Angestellter und innerhalb des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie in die Gruppe Meister und in dieser in die Verwendungsgruppe M II einzustufen. - (§ 1 Abs. 1 AngG; Einstufungsordnung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie)
( 9 Ob A 24/04 a)