Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Feststellung der Arbeitslosigkeit eines freien Dienstnehmers
• Feststellung der Arbeitslosigkeit eines freien Dienstnehmers (§ 12 Abs. 3 lit. a AlVG; § 4 Abs. 4 ASVG)
ARD 5541/16/2004: .
Die Gleichstellung des freien Dienstnehmers mit dem echten bezieht sich nur auf das ASVG. Es bestehen Unterschiede zwischen der Beitragsgrundlage nach dem ASVG und dem Einkommensbegriff des AlVG. Eine Vollversicherung nach § 4 Abs. 4 ASVG bedeutet nicht automatisch, dass keine Arbeitslosigkeit vorliegt.