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Rückstellung/Verbindlichkeit für Block-Altersteilzeitvereinbarungen gemäß § 27 AlVG
• Rückstellung/Verbindlichkeit für Block-Altersteilzeitvereinbarungen gemäß § 27 AlVG
RWZ 10/2004, 300-305: Artikel von Johann Stockinger.
Der Autor führt aus, dass Block-Altersteilzeitvereinbarungen zu Guthabenstunden-Ansammlungen des Dienstnehmers führen, die als Verpflichtung in der Bilanz des Dienstgebers auszuweisen sei. Da die Verpflichtung dem Grunde und der Höhe nach bekannt sei, würden - entgegen bisheriger Stellungnahmen in der Literatur - keine Rückstellungen sondern Verbindlichkeiten vorliegen. Daher entfiele auch die Kürzung auf 80 % i. S. d. § 9 Abs. 5 EStG.