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Arbeiten über die Grenze
Vorübergehende Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland
Bereitet die vorübergehende Entsendung von Mitarbeitern auf Baustellen in Deutschland aufgrund der Komplexheit des deutschen ArbeitnehmerentsendS. 414egesetzesund dessen rigoroser Vollziehung an sich schon Probleme, sind bei der Mitnahme von drittstaatsangehörigem Personal auch die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Davon betroffen sind vor allem jene Unternehmen, die Nicht-EU-Bürger vorübergehend nach Deutschland entsenden, insbesondere aber der Baubereich. Mit einer Klage beim EuGHist diese Problematik nunmehr als Verstoß gegen die in Art. 49 EGV garantierten Freiheiten des Dienstleistungsverkehrs anhängig gemacht worden.
Die bisherige Praxis: Differenzierung EU-Arbeitnehmer / Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten / Nicht-EU-Arbeitnehmer
Für EU-Bürger aus der EU-15 gibt es aufgrund der Freizügigkeit keine Auflagen, ausgenommen, dass diese - wie EU-Bürger generell - bei Reisen im EU-Raum einen gültigen Reisepass bzw. einen Personalausweis mitführen müssen.
Für EU-Bürger aus den neuen EU-Mitgliedstaaten hat sich Deutschland (wie Österreich übrigens auch) Übergangsfristen ausbedungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt in sensiblen Sektoren begrenzen. In der Praxis wird...