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Ausgleichstaxe für 2008
• Ausgleichstaxe für 2008 (§ 9 Abs. 2 BEinstG)
BGBl. II Nr. 1/2008 vom .
Arbeitgeber sind verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen "begünstigten" Behinderten (d. h. Grad der Behinderung mindestens 50 %) einzustellen (§ 1 Abs. 1 BEinstG). Wenn der Arbeitgeber diese Beschäftigungspflicht nicht einhält, muss er für jede einzelne Person, die zu beschäftigen gewesen wäre, 213 Euro pro Monat (!) an das Bundessozialamt zahlen (Wert 2007: 209 Euro pro Monat).