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OGH: Arbeitsverhältnis/Verfallsfrist
• 1. Eine für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltende dreimonatige Verfallsfrist ist zulässig: Der zwingende Charakter der Abfertigung hat nicht zur Folge, dass eine kollektivvertragliche Festsetzung von Verfallsfristen für diese Ansprüche unwirksam wäre.
• 2. Der Umstand, dass der Dienstgeber des Arbeitnehmers in der ausgefolgten Lohnabrechnung die Abfertigung in der geltend gemachten Höhe berücksichtigte, macht die im Kollektivvertrag vorgesehene außergerichtliche Geltendmachung innerhalb von drei Monaten entbehrlich.
• 3. Ist ein Entgeltanspruch eines Arbeitnehmers bereits Bestandteil der vom Dienstgeber erstellten Lohnabrechnung, bedarf es keiner außergerichtlichen Geltendmachung dieses Anspruches S. 90gegenüber dem Dienstgeber: Die rasche Klarstellung, um späteren Beweisproblemen vorzubeugen, welche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis strittig sind, ist nicht erforderlich, wenn der Dienstgeber selbst zum Ausdruck gebracht hat, dass ein bestimmter Anspruch dem Arbeitnehmer zustehe. - (§ 19 des Kollektivvertrages für die Arbeiter der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen Österreichs; § 1 ArbAbfG; § 1486 Z 5 ABGB)
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