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Ruß

Arbeitsrecht in der Praxis

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4966-5

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Dokumentvorschau
Arbeitsrecht in der Praxis (1. Auflage)

S. 574. Ausgewählte arbeitsrechtliche Vereinbarungen

4.1. Versetzungsvorbehalte und Versetzungen

4.1.1. Allgemeines

Versetzungsvorbehalte eröffnen dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Arbeitnehmer im Rahmen des Weisungsrechts zu Arbeiten außerhalb des arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsortes bzw Tätigkeitsbereiches zu verpflichten. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, welches einer Inhalts- sowie Ausübungskontrolle unterliegt (vgl allg zum Weisungsrecht Kap 3.2.):

  • Inhaltskontrolle:  Bei der Inhaltskontrolle kommt es zu einer Überprüfung dahingehend, ob es schon bei der Einräumung des einseitigen Gestaltungsrechts des Arbeitgebers zu einer Überschreitung der rechtlichen Grenzen gekommen ist.

  • Ausübungskontrolle:  Im Rahmen der Ausübungskontrolle kommt es zu einer Überprüfung der Ausübung des einseitigen Gestaltungsrechts im Einzelfall. Der Arbeitgeber ist dazu angehalten, das einseitige Gestaltungsrecht nur nach billigem Ermessen auszuüben.

Die Ausgestaltung einseitiger Gestaltungsrechte iSv Versetzungsvorbehalten darf nicht zu unbestimmt erfolgen, widrigenfalls Sittenwidrigkeit der Klausel vorliegen kann.

Der gewöhnlicheArbeits- bzw Einsatzort ist gem § 2 Abs 2 Z 6 AVRAG ...

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