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BMF: Bonusmeilen lohnsteuerpflichtig
• BMF: Bonusmeilen lohnsteuerpflichtig (§ 15 Abs. 2 EStG)
1. LStR-Wartungserlass 2008 vom , BMF-010222/0157-VI/7/2008, Rz. 222d.
Darf der Arbeitnehmer aufgrund von dienstlichen Reisen erworbene Bonusmeilen privat verwenden, liegt ein laufend zu versteuernder Bezug vor. Es bestehen keine Bedenken, die Versteuerung pauschal mit 1,5 % der vom Arbeitgeber bezahlten Flugkosten in der Dezember-Lohnverrechnung vorzunehmen. Muss der Arbeitnehmer die Bonusmeilen an den Arbeitgeber abtreten oder erklärt er gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich, an keinem Vielfliegerprogramm teilzunehmen, muss kein Sachbezug versteuert werden.
S. 355Anmerkung: Die Ansicht des BMF basiert auf UFS-Rechtsprechung; es sind jedoch Fälle beim VwGH anhängig, sodass zu diesem Thema das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.