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Erbringung von Dienstleistungen in Tschechien
Arbeits- und gewerberechtliche Aspekte
Nachdem die Tschechische Republik die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmer aus dem EU-Raum bisher überaus liberal und unbürokratisch behandelt hat, sind mit der erfolgten Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtliniezum konkrete Melde- und Nachweispflichten in Kraft getreten.
1. Neuregelung bei reglementierten Dienstleistungen
Mit Wirkung zum hat Tschechien die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen der vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen in nationales Recht umgesetzt. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden sich im Gesetz Nr. 189/2008, mit dem das Gesetz Nr. 18/2004 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie gleichzeitig das Gewerbegesetz Nr. 455/1991 geändert wird
Danach ist aus gewerberechtlicher Sicht zu unterscheiden, ob es sich um eine in Tschechien reglementierte Tätigkeit handelt oder ob die Tätigkeit nicht reglementiert ist. Unter reglementierte Gewerbe fallen all jene Gewerbe, für deren Ausführung in Tschechien eine Fachbefähigung notwendig ist (Bau-, Handwerks- und die gebundenen bzw. konzessionierten Gewerbe). Bei reglementierten Gewerben ist vor Durchführung der grenz...