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Regress bei "Schwarzarbeit"
Unfallversicherungsschutz besteht trotz unterlassener Anmeldung
Der OGH hat sich vor kurzem mit dieser Thematik beschäftigt und zwar in seiner Entscheidung vom , 9 ObA 172/07w. Gegenstand des Verfahrens waren Schäden, die der Kläger durch diese Verletzung erlitten hat.
1. Sachverhalt
Es war unstrittig, dass der Kläger (Arbeitnehmer) für den Beklagten unangemeldet (als "Schwarzarbeiter") und ohne die für ihn als ausländischen Arbeitnehmer erforderliche Beschäftigungsbewilligung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gearbeitet und bei einem im Zuge der Arbeit erlittenen Unfall die Hand verloren hat.
Der Kläger hat sich u. a. auf das Haftungsprivileg des § 333 ASVG berufen, weil der Kläger eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit verrichtet habe und somit Versicherungsschutz nach § 175 bzw. § 176 Abs. 3 ASVG genieße. Der Beklagte habe den Unfall nicht verschuldet; keinesfalls könne ihm Vorsatz vorgeworfen werden.
Der Kläger hielt diesem Einwand entgegen, dass das Haftungsprivileg des § 333 ASVG nur gegenüber dem "Versicherten" bestehe; der Beklagte habe ihn aber nicht zur Sozialversicherung angemeldet und habe auch keine Beiträge gezahlt.
2. Entscheidung der Unterinstanzen
Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Sie vertraten die Rechtsauffassung, dass der Klä...