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ASoK 9, September 2008, Seite 355

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) geändert wird (BGBl. I Nr. 84/2008)

1. Allgemeines

Mag. Walter Neubauer

Mit der vorliegenden Novelle zum AMPFG wird der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung für Bezieher von niedrigeren Einkommen abgesenkt. Diese Absenkung betrifft allerdings nur den vom Arbeitnehmer zu leistenden Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. In den Erläuterungen wird auf die erhebliche Bedeutung der Beitragsgestaltung zu den Systemen der sozialen Sicherung gerade für Bezieher niedriger Einkommen, S. 356die stärker unter inflationsbedingten Mehrausgaben für Mittel des täglichen Bedarfs leiden, für die Absicherung der Konsumnachfrage und damit für die Konjunkturstabilisierung hingewiesen. Nachfrage- und Konjunkturschwankungen wirken sich insb. auf den Bereich der Arbeitslosenversicherung aus. Als Beitrag zur Stabilisierung wird daher der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Pflichtversicherte in der Arbeitslosenversicherung abgesenkt. Die Entlastung soll ca. 1 Mio. Beschäftigten und damit rund einem Drittel der in der Arbeitslosenversicherung Pflichtversicherten zugutekommen.

2. Beitragsabsenkung

Nach dem neu geschaffenen § 2a Abs. 1 AMPFG entfällt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2008: 349,01 Euro) bis 1.10...

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