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VwGH: Kommanditist / Notstandshilfe
S. 104• Einkünfte eines Versicherten als Gesellschafter (Kommanditist) sind auf die Notstandshilfe anzurechnen. Die Anrechnung i. S. d. § 36 a AlVG hat für den Zeitraum zu erfolgen, in dem dies auch steuerrechtlich erfolgt. - (§ 36 a AlVG)
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