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ASoK 3, März 2002, Seite 95

Änderung der Mustersatzung

Dr. Wolfgang Höfle

Änderung der Mustersatzung

SoSi 12/2001, 897, Amtliche Verlautbarung 152/2001.

Verbindliche Regelung, dass der Beitragsgrundlagennachweis bis spätestens Ende Februar des folgenden Kalenderjahres der Kasse vorzulegen ist. Die Beitragsgrundlagennachweise sind in Einzelfällen auf Verlangen der Kasse, im Insolvenzfall oder bei Auflösung des Betriebes des Dienstgebers spätestens binnen 14 Tagen vorzulegen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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