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ASoK 3, März 2002, Seite 77

Neues vom Betriebsübergangsbegriff

EuGH zur Neuvergabe von Autobuslinien, OGH-Vorlagebeschluss zur Betrauung von Großküchenunternehmen mit dem Betrieb einer Spitalsküche

Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner

Im Folgenden sollen zwei bemerkenswerte, das Problem des Betriebsübergangsbegriffs betreffende Judikate mit Entscheidungsdatum 2001 beleuchtet und analysiert werden: Sowohl im EuGH-Urteil in der Rs. Oy Liikenne (vgl. 1.) als auch in einem Vorlagebeschluss des OGH zur BetriebsübergangsRLgeht es um das Phänomen des Dienstleisterwechsels (vgl. 2.).

1. Rs. Oy Liikenne

Die Rs. Oy Liikenne betrifft die Vergabe des Betriebs regionaler Buslinien durch einen „Zweckverband Hauptstadtregion" in Finnland.

1.1 Entscheidungsinhalte

Nach einer Neuausschreibung wird der Auftrag einem anderen Unternehmen erteilt, welches von den 45 Busfahrern des Vorgängers jene 33, die sich darum beworben haben, übernimmt und dazu noch 18 weitere Fahrer einstellt. Die Beschäftigungsbedingungen richten sich nach einem landesweit geltenden Tarifvertrag und sind weniger günstig als jene beim vormaligen Busunternehmen. Im Zuge des Wechsels vom einen zum anderen Unternehmen werden keine Fahrzeuge oder andere Aktiva übertragen, es werden vom Vorgänger nur kurzfristig zwei Busse bis zur Lieferung neuer Fa...

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