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OGH: Pensionsversicherung/Stichtag
• Hat ein Versicherter in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend nur eine einzige Tätigkeit ausgeübt, so liegen die Voraussetzungen des § 253 d ASVG vor, wenn er nicht mehr in der Lage ist, diese Tätigkeit zu verrichten; eine Verweisung auf gleichartige Tätigkeiten scheidet nach dem Gesetzeswortlaut aus. - (§ 253 d Abs. 1 ASVG)
( 10 Ob S 127/01 a)