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Die Pfändbarkeit der Abfertigung ab 2002
• Die Pfändbarkeit der Abfertigung ab 2002 (EO)
ecolex 12/2001, 925 - 927: Artikel von Franz Mohr.
Der Autor hält u. a. fest, dass der Antrag des Arbeitnehmers beim Exekutionsgericht auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages nur möglich ist, wenn keine „Zusammenrechnungssituation" vorliegt. Es besteht daher für den Drittschuldner nicht das von manchen befürchtete Problem, eine Neuberechnung des unpfändbaren Betrages vornehmen zu müssen, ohne die Bezüge der anderen Stelle zu kennen.
Kurzböck hat übrigens ein aktuelles Berechnungsbeispiel für die Homepage erstellt (siehe www.lvaktuell.at; News vom - Arbeitsrecht).