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Personalbeistellung für eine finnische Anlagenerrichtung in Deutschland
(BMF) - Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Tochtergesellschaft eines finnischen Konzerns im Zusammenhang mit einer in Deutschland stattfindenden Anlagenerrichtung als deren Projektdirektor nach Deutschland entsandt, wobei die Aufenthaltsdauer in Deutschland 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten wird, dann dürfen die hierfür gezahlten Bezüge des österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 15 des mit Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland nicht besteuert werden.
Allerdings kann in diesem Fall auf österreichischer Seite die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG dann nicht zur Anwendung kommen, wenn der Fall so gelagert ist, dass die Anlage von einer finnischen Konzerngesellschaft geliefert und die Errichtung von einer anderen finnischen Konzerngesellschaft übernommen wird, wobei die Auswahl des Projektleiters ebenfalls von Finnland aus vorgenommen worden ist. Dieses Sachverhaltsbild spricht für eine Personalgestellung für Belange einer Anlagenerrichtung, die jedoch nicht durch ein inländisches, sondern durch ein ausländisches Unternehmen erfolgt, sodass dies zu keiner Steuerfreistellung der Bezüge in Österreich führen kann (Rz. 56 LSt-RL).
Ob dieses Sac...