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SWI 8, August 2004, Seite 426

Steuerliche Einordnung ausländischer Gesellschaften

Gerald Toifl

Sowohl im deutschen als auch im österreichischen Recht richtet sich die Qualifikation ausländischer Gesellschaftsformen auf Basis des Venezuela-Urteils des RFH nach dem so genannten Typenvergleich. Demnach ist zu klären, ob eine ausländische Gesellschaft eher einer inländischen Personen- oder Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. In der Praxis bereitet dieses an sich einfache Konzept jedoch insofern Schwierigkeiten, als weitgehend Unklarheit darüber besteht, welche Kriterien vorliegen müssen, damit eine ausländische Gesellschaft als Kapitalgesellschaft und damit als körperschaftsteuerpflichtiges Gebilde anerkannt wird. Das deutsche (IV B 4-S 13 01 USA-22/04) nunmehr erstmals einen Katalog von insgesamt acht Kriterien zur Abgrenzung aufgestellt. Lemaitre/Schnittker/Siegel (GmbHR 2004, 618 ff.) analysieren dieses BMF-Schreiben. Obwohl die Autoren zu dem Schluss kommen, dass dieses Schreiben in der Praxis nicht nur für die Qualifikation der US-LLC, sondern auch auf andere Gesellschaftsformen (z. B. UK-LLP) anzuwenden sein wird, geben sie doch zu bedenken, dass die vom BMF dargestellten Regelungen für neuen Abstimmungsbedarf sorgen werden.

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