Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 8, August 2004, Seite 428

Inländische universitäre Vortragsveranstaltungen einer deutschen GesnbR

(BMF) - Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1 Z 2 EStG i. V. m. § 99 Abs. 1 EStG) der Abzugsbesteuerung. Allerdings entziehen die von Österreich auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen Österreich das Besteuerungsrecht an den Vergütungen, die ein freiberuflich tätiger Vortragender aus seiner Teilnahme an einer österreichischen Veranstaltung erzielt (wie z. B. das mit Deutschland geltende Abkommen). Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um laufend tätige Vortragende handelt, denen zur Ausübung ihrer Tätigkeit ein eigener Arbeitsraum oder ein eigener Arbeitsplatz in einem Büroraum zur dauerhaften Verfügung gestellt wird. Liegen Ansässigkeitsbescheinigungen jener Vortragenden vor, die in Ländern mit OECD-konformem DBA ansässig sind, kann der Steuerabzug unterbleiben. Ob der Veranstalter (die deutsche Personengesellschaft) in Ös...

Daten werden geladen...