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Abkommen mit der Mongolei und mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
DOUBLE TAXATION CONVENTION WITH MONGOLIA AND WITH THE UNITED ARAB EMIRATES
Two new double taxation conventions were signed in the second half of 2003, namely the treaty with Mongolia on 3 July 2003 and the treaty with the United Arab Emirates on . Relevant provisions of the conventions are described in the following overview.
I. Neue Doppelbesteuerungsabkommen
Im zweiten Halbjahr 2003 wurden zwei weitere Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet: das Abkommen mit der Mongolei am und das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten am .
Im folgenden Überblick werden die wichtigsten Bestimmungen dieser Abkommen dargestellt.
II. Abkommen mit der Mongolei
1. Sachlicher Anwendungsbereich
Das Abkommen gilt für alle in beiden Vertragsstaaten in Geltung stehenden oder künftig erhobenen Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Art. 2).
2. Gewerbliche Einkünfte
Der Betriebstättenbegriff entspricht den Bestimmungen des OECD-MA: Auch die Baustellenfrist ist mit zwölf Monaten (Art. 5) festgelegt. Die Bestimmung, dass gewerbliche Einkünfte im anderen Staat nur insoweit besteuert werden dürfen, als sie einer Betriebstätte zuzurechnen sind, entspricht dem OECD-Konzept (Art. 7).
3. Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Einkünfte aus ...