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SWI 4, April 2004, Seite 162

Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung an einer einkommenslosen Steueroasengesellschaft

§ 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im Wege einer Veräußerung der Beteiligung an solchen Steueroasengesellschaften in die Hände der österreichischen Steuerpflichtigen gelangen. Zur Durchführung dieser Zielsetzung ist die Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 ergangen, deren wesentliche Aussagen insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist (EAS 2400).

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland (Steueroase) eine Holding-Tochtergesellschaft errichtet, deren Funktion sich im bloßen Halten einer Beteiligung an einer thesaurierenden Kapitalgesellschaft in einem Hochsteuerland erschöpft, und erzielt diese Holdinggesellschaft demzufolge (unter Beachtung auch der Zurechnungsvorschrift des § 2 Z 4 der Verordnung) keine Einkünfte und damit auch keine schädlichen Passiveinkünfte, d...

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