Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 4, April 2004, Seite 166

Engagement einer deutschen Künstlergruppe, die einem gemeinnützigen deutschen Verein zugehört

Tritt bei einer österreichischen Kulturveranstaltung eine deutsche Künstlergruppe eines gemeinnützigen deutschen Vereins auf, dann unterliegt das vom österreichischen Veranstalter an den deutschen Verein gezahlte Entgelt nach Maßgabe von Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht der österreichischen Besteuerung.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Gastspielaufenthalt in Österreich überwiegend „von einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird". Werden die Kosten des Gastspieles im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem deutschen Verein getragen (auch unter Inanspruchnahme der an ihn vom österreichischen Veranstalter gezahlten Entgelte), dann steht Steuerfreiheit zu.

Die Verpflichtung zum Nachweis des Vorliegens der gegenständlichen Befreiungsvoraussetzungen liegt aufseiten des österreichischen Veranstalters (Hinweis auf , betr. Nachweisverpflichtung für den so genannten „Künstleranteil"). In Fällen dieser Art wird eine wirksame Haftungsbefreiung für den Veranstalter nur durch eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung herbeiführbar sein. Die deutsche Verwaltung müsste die Gemeinnützigkeit des Vereines und die Zurech...

Daten werden geladen...