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EuGH: Ausschluss ausländischer Kapitalerträge von der Abgeltungswirkung des Quellensteuerabzugs widerspricht Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit
Im Urteil vom Rs. C-334/02 Kommission/Frankreich befasste sich der EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren mit der Frage, ob Frankreich gegen die Dienstleistungsfreiheit gem. 49 EG und die Kapitalverkehrsfreiheit gem. 56 EG verstoßen hat, indem es die Anwendung des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs auf Einkünfte aus Kapitalanlagen und Versicherungsverträgen, deren Schuldner nicht in Frankreich wohnhaft oder niedergelassen ist, vollständig ausgeschlossen hat. Das Urteil basiert auf einer Klage der S. 215EU-Kommission gemäß Art. 226 EG wegen der französischen Regelungen, wonach die Einkommensteuer für natürliche Personen, die Zinsen und Erträge jeder Art aus Obligationen, Anteilscheinen, Schuldverschreibungen und sonstigen Forderungspapieren sowie Bankeinlagen beziehen, deren Schuldner in Frankreich wohnhaft oder niedergelassen ist, im Falle des Steuerabzugs für diese Einkünfte durch den Steuerabzug abgegolten ist. Der Abzug wird von dem Schuldner oder der Person vorgenommen, die die Einkünfte zahlt, wobei der Satz des Steuerabzugs je nach Art der Erträge 15 % bis 60 % beträgt.
Im Mahnschreiben teilte die Kommission Frankreich mit, dass die fraglichen Regelungen gegen die Bestimmunge...