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SWI 4, April 2004, Seite 164

Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers

Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25 %) und erzielt er in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebseinnahmen Deutschland
1,000.000
Betriebsausgaben Deutschland
- 600.000
DBA-steuerfreie Eink. D
400.000
Kz. 440
Betriebseinnahmen Österreich
500.000
Betriebsausgaben Österreich
- 200.000
steuerpflichtige Eink.
300.000
Kz. 320

Nachstehende Vorgangsweise ist unrichtig, selbst wenn diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebseinnahmen DS. 165
1,000.000
Kz. 440
Betriebseinnahmen Ö
500.000
Betriebsausgaben
- 800.000
Gesamtbetrag der Eink.
700.000
abzügl. Einnahmen D
- 1,000.000
Verlust
- 300.000
Kz. 320

(EAS 2425 v. )

Rubrik betreut von: Internationa...
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