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Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers
Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25 %) und erzielt er in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen:
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Betriebseinnahmen Deutschland | 1,000.000 | |
Betriebsausgaben Deutschland | - 600.000 | |
DBA-steuerfreie Eink. D | 400.000 | Kz. 440 |
Betriebseinnahmen Österreich | 500.000 | |
Betriebsausgaben Österreich | - 200.000 | |
steuerpflichtige Eink. | 300.000 | Kz. 320 |
Nachstehende Vorgangsweise ist unrichtig, selbst wenn diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte:
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Betriebseinnahmen DS. 165 | 1,000.000 | Kz. 440 |
Betriebseinnahmen Ö | 500.000 | |
Betriebsausgaben | - 800.000 | |
Gesamtbetrag der Eink. | 700.000 | |
abzügl. Einnahmen D | - 1,000.000 | |
Verlust | - 300.000 | Kz. 320 |
(EAS 2425 v. )