Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vertreterbetriebstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine ausländische Kapitalgesellschaft im Inland eine Vertreterbetriebstätte begründet, ist sowohl nach nationalem Recht (§ 13 AO in Deutschland, § 29 BAO in Österreich) als auch nach DBA-Recht (Art. 5 Abs 5 und 6 OECD-MA) in der Praxis noch nicht hinreichend geklärt. Weder in Deutschland noch in Österreich gib es dazu höchstrichterliche Rechtsprechung, die alle Zweifelsfragen klären würde. Heußner (IStR 2004, 161 ff.) stellt die Rechtsprechung der deutschen Finanzgerichte dar und zeigt dabei die Widersprüchlichkeit dieser Rechtsprechung auf, die sich teilweise auf bloß formelle Wertungen und gegenseitige Verweisungen reduziert. Er kommt zu dem Ergebnis, dass für die Tatbestandsmerkmale der Nachhaltigkeit und der gewöhnlichen Vertragsausübung auf der Grundlage der Ausführungen im OECD-MA sowie im OECD-Kommentar keine festen, für die beteiligten Vertragsstaaten verbindlichen zeitlichen Grenzen entwickelt werden können. Es bedürfe daher stets einer Abwägung im Einzelfall, ob anhand objektiver Indizien davon ausgegangen werden kann, dass die ausländische Kapitalgesellschaft mit Wiederholungsabsicht auf dem inländischen Markt tätig wird. Nur wenn dies der Fall ...