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KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
In Deutschland ansässige Investoren, die sich an einer österreichischen Personengesellschaft als Kommanditisten beteiligen, die ihrerseits das Vermögen der Kommanditisten im Wege konservativer Veranlagungen in in- und ausländische Forderungswertpapiere und in- und ausländische Dividendenwerte verwaltet, unterliegen mit den ihnen zufließenden Kapitaleinkünften nach Maßgabe des § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten, wobei die Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf 15 % einzuschränken ist.
Allerdings kann die Frage, ob die Personengesellschaft tatsächlich bloß vermögensverwaltend tätig ist, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da dies zu sehr sachverhaltsabhängig ist. Der Umstand, dass sich die Aktivität der Personengesellschaft darauf beschränkt, die Mittel der Gesellschafter - ohne zusätzliche Fremdfinanzierung - S. 163zu verwalten und Mittelumschichtungen nur nach jenen Opportunitätsgegebenheiten (Kurs- und Zinslage) vorzunehmen, die auch bei jedem anderen gewissenhaften Vermögensverwalter zur Vermögensumschichtung Anlass ...