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Dienstnehmerentsendung nach Deutschland durch die inländische Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft
Werden die Dienstnehmer der inländischen Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft für die Dauer von 5 Monaten zur Inbetriebnahme von Wasseraufbereitungsanlagen nach Deutschland entsandt, dann lässt sich aus dieser Sachverhaltsbeschreibung noch nicht mit Sicherheit eine Aussage darüber treffen, ob die Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG zusteht. Dies wird dann nicht der Fall sein, wenn die Entsendung in ihrer wirtschaftlichen Funktion einer Personalgestellung vergleichbar ist, die der Installation der von der deutschen Anlagenbaugesellschaft gelieferten Wasseraufbereitungsanlagen dient; denn die Steuerbefreiung gilt nur für Entsendungen im Zusammenhang mit begünstigten Vorhaben inländischer Anlagenerrichter (AÖFV Nr. 197/1999).
Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die österreichische Betriebstätte mit der Errichtung der Anlage beauftragt worden ist und zu ihrer Inbetriebnahme die Entsendung der Dienstnehmer nach Deutschland erfolgt ist. (EAS 2069 v. )