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Steuerklauseln in internationalen Verträgen
Bei internationalen Verträgen, die Zins- oder Lizenzzahlungen über die Grenze zum Gegenstand haben, stellt sich regelmäßig die Frage, wie die Quellensteuerbelastung im Staat des Schuldners zwischen Gläubiger und Schuldner aufgeteilt werden soll. Solche Verträge enthalten meist sog. „Gross-up"-Klauseln, wonach der Schuldner verpflichtet ist, die Zinsen oder Lizenzen ohne Einbehalt von Steuern des Schuldnerstaates zu entrichten und zu diesem Zweck den Zahlungsbetrag entsprechend aufzustocken (gross-up). Schneider (IWB Nr. 11 vom , 517 ff., Fach 3, Gruppe 3, Deutschland 1359 ff.) gibt nicht nur einen Überblick über die Folgen solcher „Gross-up"-Klauseln im deutschen Steuerrecht, sondern liefert auch englische Formulierungsvorschläge für solche Klauseln. Er geht dabei insbesondere auch darauf ein, wie Ausgleichsverpflichtungen des Gläubigers vertraglich in den Griff gebracht werden können. Dies betrifft den Fall, dass auch dann, wenn der Schuldner verpflichtet ist, die Zinsen oder Lizenzen ohne Einbehalt von Steuern des Schuldnerstaates zu entrichten, der Gläubiger im anderen Staat i. d. R. zur Anrechnung der im Ausland entrichteten Steuer berechtigt ist und diese Berechtigung auch dem...