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SWI 8, August 2002, Seite 355

Stock-Options-Programme multinationaler Unternehmen

Die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen multinationaler Unternehmen wird gegenwärtig im Rahmen von OECD Arbeiten untersucht. Bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse wird auf österreichischer Seite die bisherige Auffassung weiterhin aufrechterhalten, deren Eckwerte in Folgendem liegen:

1. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein nicht handelbares Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis gewährt, so liegt darin zunächst nur die Einräumung einer Chance. Ein geldwerter Vorteil fließt dem Berechtigten erst zu, wenn dieser die Option ausübt und der Kurswert der Aktien den Übernahmepreis übersteigt (BFH v. , BStBl. 2001, II 509, und in diesem Sinn auch Rz. 216 LStR 2002).

2. Das Optionsrecht wir regelmäßig nicht gewährt, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine zusätzliche Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (siehe vorzititiertes BFH-Urteil).

3. Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit werden in Doppelbesteuerungsabkommen auf der Grundlage des Kausalitätsprinzips und nicht des Zuflussprinzips aufgeteilt (österreichisch-deutsche Verständ...

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