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AR aktuell 4, August 2007, Seite 4

Aktienoptionen als Entlohnungsinstrument für Führungskräfte (Teil II)

Thomas Kühbacher

Stock-Options-Programme (SOP) bieten die Möglichkeit einer Anbindung der Entlohnung an die Entwicklung des Unternehmenswertes. Während Teil I des Beitrags () Einblicke in die Ausgestaltungsformen eines SOP lieferte, beschäftigt sich Teil II mit den gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und der steuerlichen Behandlung von Stock-Options.

1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Durch die Novellierung des AktG durch das Aktienoptionengesetz (AOG) wurde im Jahr 2001 die Auflage von SOP wesentlich erleichtert. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Bedienung der Optionen eher umständlich, die erforderlichen Aktien mussten entweder durch Rückerwerb eigener Anteile oder im Wege einer Kapitalerhöhung beschafft werden. Die Deckung mittels eigener Aktien hat den Nachteil, dass Zeitpunkt und Ausmaß der Optionsausübung ungewiss sind und unter Umständen erhebliche Reserven des Unternehmens über längere Zeit binden. Eine ordentliche Kapitalerhöhung und genehmigtes Kapital erwiesen sich in der Vergangenheit ebenfalls als wenig flexibel, eine bedingte Kapitalerhöhung musste sich zudem der Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung bedienen. Nunmehr besteht auch die Möglichkeit, re...

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