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SWI 8, August 2002, Seite 393

EuGH: Notariatsgebühren und Gesellschaftsteuer

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem mit Gründen versehenen Beschluss vom Rs. C-264/00 Gründerzentrum-Betriebs-GmbH hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine im Land Baden-Württemberg erhobene Notariatsgebühr, die bei der notariellen Beurkundung von Gesellschaftsverträgen einer GmbH anfällt, mit den Bestimmungen der Kapitalansammlungs-RL vereinbar ist. Diese Frage stellte sich einem Rechtsstreit zwischen der Gründerzentrum-Betriebs-GmbH und dem Land Baden-Württemberg. Die Gründerzentrum-Betriebs-GmbH ist eine GmbH, deren Gesellschaftsvertrag am im Notariat Müllheim beurkundet wurde. Da sich ihr Stammkapital auf 285.000 EUR beläuft, beträgt die Gebühr für diese Beurkundung 1.900 DM. Hinzu kommen Schreibauslagen i. H. v. 60 DM und die Mehrwertsteuer i. H. v. 313,60 DM.

Nach der Kostenordnung für Notare wird die Gebühr für eine Beurkundung aufgrund von drei Faktoren erhoben. Der erste Faktor ist der Geschäftswert, der dem Wert des beurkundeten Rechtsverhältnisses entspricht. Bei Gesellschaftsverträgen beträgt der Geschäftswert laut Kostenordnung höchstens 10 Mio. DM. Der zweite Faktor ist die Gebührentabelle, die je nach Höhe des Geschäftswertes einen degressiv gestaffelten Tarif vorsieht. Der dri...

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