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SWI 8, August 2002, Seite 360

KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer

Erzielt ein in Deutschland ansässiger Investor, der in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt und aus diesem Grund in Österreich den Besteuerungsgrundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, Zinsenerträge aus Anleihen mit kuponauszahlender Stelle in Österreich, dann unterliegen diese Zinsen der österreichischen Kapitalertragsteuer. Gemäß Artikel 11 Abs. 2 des DBA-Deutschland besteht aber Anrecht auf Entlastung von der Kapitalertragsteuer.

Bereits in Pkt. 2.1 des Merkblattes ZS-D3 über die Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung gemäß dem DBA-Deutschland hat das BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass das DBA 1954 keine Verpflichtung zur Anwendung des Rückerstattungsverfahrens zur Herbeiführung der abkommenskonformen Steuerentlastung beinhaltet. Liegt daher der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor, dann kann die abkommenskonforme Steuerentlastung unmittelbar S. 361von der kuponauszahlenden Stelle vorgenommen werden, wenn ihr auch sonst keine Umstände bekannt sind (oder bei Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten bekannt sein müssten), die die Ent...

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