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SWI 8, August 2002, Seite 397

Umlenkung von konzerninternen Lizenzgebühren an eine niederländische "Tantengesellschaft"

(BMF) - Zahlt eine im Buchgeschäft tätige österreichische GmbH Lizenzgebühren an die niederländische Muttergesellschaft sowie an ihre niederländische Großmutter-Holding-Gesellschaft, dann sind diese Lizenzgebühren in Österreich nicht gemäß Art. 13 Abs. 1 DBA-Niederlande steuerfrei, sondern unterliegen gemäß Artikel 13 Abs. 2 des Abkommens einer auf 10 % reduzierten österreichischen Quellenbesteuerung. Denn beide niederländischen Gesellschaften erfüllen die in Artikel 13 Abs. 2 für die Quellensteuerabzugspflicht erforderliche Voraussetzung einer (unmittelbaren bzw. mittelbaren) Beteiligung an der österreichischen GmbH.

Wird bei einer österreichischen Betriebsprüfung festgestellt, dass im Rahmen einer Neugestaltung der Lizenzverträge die Lizenzgebühren in der Größenordnung von über 2 Mio. Euro an eine andere niederländische Gesellschaft (eine Tochtergesellschaft der Großmutter-Holding-Gesellschaft, sonach eine „Tantengesellschaft") überwiesen werden, dann kann der Quellensteuerabzug unterbleiben, wenn die österreichische GmbH in der Lage ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des Artikels 13 Abs. 1 und nicht mehr jene des Artikels 13 Abs. 2 des Abkommens vorliegen.

Zu diesen Voraus...

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